Uhrenankauf in Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main übergeben Sie Ihre Uhr nach Absprache bei einem Partner unseres Netzwerks. Bevor wir eine Uhr kaufen, identifizieren wir Sie anhand Ihres Ausweises, ganz gleich, wie hoch der Betrag ist. Warum, erklären wir weiter unten.

- Bewertet von FachleutenUhrmacher und Uhrenhändler mit über 20 Jahren Erfahrung
- Am aktuellen Marktpreis orientiertErmittelt nach Zustand und Lieferumfang
- Ohne Inserat und KäufersucheVersand, Prüfung und Zahlung organisieren wir
- Fester AnsprechpartnerVon der Anfrage bis zur Auszahlung
Übergabe in Frankfurt
Ihr Ansprechpartner kennt Ihre Uhr schon von den Fotos, bevor Sie sie übergeben. Er nennt Ihnen Adresse und Zeitpunkt in Frankfurt und sagt Ihnen, was Sie mitbringen sollten. Ihr Personalausweis oder Reisepass gehört immer dazu.
Aus Offenbach, Bad Homburg, Oberursel, Eschborn oder Darmstadt übergeben Sie ebenfalls in Frankfurt. Wer im Süden Hessens näher an Mannheim wohnt, kann die Uhr auch beim Partner in Mannheim übergeben. Unser Sitz in Baden-Baden liegt rund 150 Kilometer Luftlinie entfernt.
- Sitz der FCW GmbH und Werkstatt in Baden-Baden
- Persönliche Übergabe bei einem Netzwerkpartner
Der Weg Ihrer Uhr
Vom ersten Foto bis zur Überweisung begleitet Sie derselbe Ansprechpartner. So läuft ein Verkauf über Zeigerhaus ab.
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Anfrage senden
Über das Formular, am Telefon oder per WhatsApp, am besten mit ein paar Fotos Ihrer Uhr. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- In ca. 48 Stunden
Persönliche Rückmeldung
Ihr Ansprechpartner meldet sich, so wie Sie es wünschen, und nennt Ihnen eine unverbindliche Einschätzung.
- Nach Absprache
Übergabe oder Versand
Sie übergeben die Uhr persönlich bei einem Partner unseres Netzwerks in Frankfurt am Main; Termin und Adresse vereinbaren Sie mit Ihrem Ansprechpartner. Oder Sie senden die Uhr ein: Das versicherte Versandlabel ist kostenlos, und das Risiko auf dem Transportweg tragen wir.
- Danach
Prüfung und verbindliches Angebot
Uhrmacher oder Uhrenhändler prüfen Ihre Uhr persönlich. Danach erhalten Sie ein verbindliches Angebot, das sieben Tage gilt.
- Innerhalb von sieben Tagen
Ja oder Nein
Sagen Sie Ja, identifizieren wir Sie anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Sagen Sie Nein, geht die Uhr kostenfrei und versichert an Sie zurück.
- Innerhalb von zwei Bankarbeitstagen
Auszahlung
Der Betrag kommt per Überweisung auf ein Konto, das auf Ihren Namen lautet.
Warum wir Sie identifizieren
Wer Uhren ankauft, ist nach dem Geldwäschegesetz ein Güterhändler. Die gesetzliche Pflicht zur Identifizierung greift bei Uhren erst bei Barzahlungen ab 10.000 Euro. Wir identifizieren trotzdem jeden Verkäufer, vor jedem Ankauf und unabhängig von Betrag und Zahlungsart. So steht es in Abschnitt 6 unserer Ankaufsbedingungen.
Dazu brauchen wir einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wir erfassen Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift sowie Art, Nummer und ausstellende Behörde des Ausweises und fertigen eine Kopie an, wie es § 8 des Geldwäschegesetzes vorsieht.1 Die Unterlagen bewahren wir fünf Jahre auf. Danach löschen wir sie, soweit keine längeren gesetzlichen Fristen gelten.
Für Sie heißt das: Ihr Name steht im Vertrag, und das Geld geht auf ein Konto, das auf Ihren Namen lautet. Beides ist schriftlich nachvollziehbar. Bar zahlen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und im gesetzlichen Rahmen.
Häufige Fragen aus Frankfurt
Muss ich meinen Ausweis zur Übergabe mitbringen?
Ja, wenn Sie verkaufen möchten. Wir brauchen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Unternehmen kommen ein aktueller Registerauszug und die Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen hinzu.
Was passiert mit der Kopie meines Ausweises?
Wir bewahren sie fünf Jahre auf, wie es das Geldwäschegesetz verlangt, und löschen sie danach, soweit keine längeren Fristen gelten. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Kann ich mir den Betrag bar auszahlen lassen?
Nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen. Üblich ist die Überweisung innerhalb von zwei Bankarbeitstagen.
Verkaufe ich an den Partner oder an Zeigerhaus?
Ihr Vertragspartner ist die Gesellschaft, die im schriftlichen Angebot genannt ist: die FCW GmbH oder ein Partnerunternehmen aus dem Zeigerhaus-Netzwerk. Sie wissen also vor dem Verkauf, mit wem Sie den Vertrag schließen.
Quellen
Stand Oktober 2026.
- Geldwäschegesetz (GwG), § 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Fenster) zur Textstelle
