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Wenn Sie eine Uhr geerbt haben

Verkaufen4 Minuten LesezeitStand Oktober 2026

Oft liegt sie in einer Schublade. Manchmal noch in der Originalbox, manchmal in einem Briefumschlag mit einer alten Rechnung. Wer eine Uhr erbt, weiß selten genau, was er da in der Hand hält, und das ist kein Problem. Wichtig ist nur, in den ersten Wochen nichts zu tun, was sich später nicht mehr rückgängig machen lässt.

Fachlich geprüft von Leon HalbgewachsGründer und Inhaber der FCW GmbH, seit über zehn Jahren im Uhrenhandel
Rechteckige Audemars Piguet in Gelbgold mit ewigem Kalender und Mondphase an einem dunklen Lederband
Eine Uhr mit ewigem Kalender, wie sie oft in einer Schublade liegt. Erst einmal bleibt sie, wie sie ist.

Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei Fragen zu Erbschaft, Erbengemeinschaft oder Erbschaftsteuer wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, einen Notar oder Ihren Steuerberater.

Erst einmal nichts verändern

Lassen Sie die Uhr so, wie sie ist. Nicht polieren und den Gehäuseboden nicht öffnen. Auch der Weg zum nächstbesten Juwelier, der „die Uhr mal eben durchsieht“, kann warten. Bei älteren Uhren hängt ein großer Teil des Werts an der Originalität von Gehäuse, Zifferblatt und Zeigern, und genau das geht bei schnellen Reparaturen am leichtesten verloren.5 Warum das Gehäuse besonders empfindlich ist, steht in unserem Beitrag Warum wir vom Polieren vor dem Verkauf abraten.

Dass eine Uhr steht, ist kein Grund zur Sorge. Eine Automatikuhr bleibt stehen, wenn sie eine Weile nicht getragen wird. Eine Uhr mit Handaufzug können Sie vorsichtig über die Krone aufziehen. Ist die Krone verschraubt, wie bei vielen Sportuhren, oder sind Sie unsicher, lassen Sie es. Läuft die Uhr nach dem Aufziehen nicht an oder fühlt sich die Krone schwergängig an, hören Sie auf. Das sieht sich dann ein Uhrmacher an.

Wenn uns Erben anrufen, raten wir als Erstes zu einer professionellen Einschätzung bei einem vertrauenswürdigen Partner.

Alles zusammensuchen, was dazugehört

Schauen Sie dort nach, wo die Uhr lag, und dort, wo wichtige Unterlagen aufbewahrt wurden. Gesucht sind die Box, Garantiepapiere oder ein Zertifikat, Rechnungen, Belege über Reparaturen und Revisionen, zusätzliche Bandglieder und, falls vorhanden, ausgetauschte Teile wie ein altes Zifferblatt oder alte Zeiger. Manchmal steckt so ein Teil in einem kleinen Tütchen in der Box. Werfen Sie nichts weg, was nach Uhr aussieht.

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Abb. 1 Was mit der Uhr aufbewahrt wurde, gehört zur Bewertung dazu: 1 die Box, 2 Garantie oder Zertifikat, 3 Rechnungen und Servicebelege, 4 zusätzliche Bandglieder.

Diese Unterlagen sind keine Voraussetzung dafür, eine Uhr bewerten zu lassen oder zu verkaufen, aber sie helfen bei der Prüfung der Herkunft und wirken sich in der Regel positiv auf die Bewertung aus.2 Was im Einzelnen zählt, haben wir in Was zu Box und Papieren wirklich gehört aufgeschrieben.

Herausfinden, was Sie da haben

Modell und Referenz müssen Sie nicht kennen. Wirklich nicht. Das bestimmen unsere Uhrmacher anhand der Fotos.2 Wenn Sie selbst schon einmal nachsehen möchten: Der Markenname steht auf dem Zifferblatt, häufig auch der Modellname. Bei vielen Marken lässt sich aus der Serien- oder Werknummer das ungefähre Baujahr ablesen. Unsere kostenlose Baujahr-Abfrage zeigt, wo die Nummer bei welcher Marke steht, und sie speichert keine Eingaben.4

Bei einigen Marken steht die Nummer innen am Gehäuseboden oder auf dem Werk. Dann gilt das oben Gesagte: Den Boden öffnet ein Uhrmacher, nicht Sie.

Wenn mehrere Erben beteiligt sind

Gehört die Uhr zu einem Nachlass, den sich mehrere Erben teilen, können diese nach § 2040 BGB über den Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen.1 Für einen Verkauf heißt das: Alle Miterben müssen einverstanden sein. Sprechen Sie das früh an, am besten bevor jemand die Uhr zur Bewertung gibt oder sie gar verkauft, denn bei einem Erbstück geht es meistens um mehr als um den Betrag, der am Ende auf einem Angebot steht.

Zur Erbschaftsteuer und zu anderen steuerlichen Fragen beraten wir nicht. Das klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Auch dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung: Bei Fragen zum Erbrecht helfen Ihnen ein Rechtsanwalt oder ein Notar.

Gutachten oder Einschätzung

Zwei Dinge werden gern verwechselt. Ein Wertgutachten ist ein schriftliches Dokument, das zum Beispiel eine Versicherung verlangt oder das bei der Aufteilung eines Nachlasses helfen kann, und es wird von einem Sachverständigen erstellt. Eine Ankaufseinschätzung, wie wir sie geben, sagt Ihnen dagegen, in welchem Rahmen sich ein Angebot für Ihre Uhr bewegen würde, wenn Sie verkaufen möchten. Sie ist kostenlos und unverbindlich, aber kein Gutachten. Wertgutachten erstellen wir selbst nicht.

Welche der beiden Sie brauchen, hängt davon ab, was Sie vorhaben. Wer die Uhr behalten und versichern will, braucht eher das Gutachten. Wer überlegt, sie zu verkaufen, und wissen möchte, ob sich das lohnt, ist mit einer Einschätzung gut beraten.

Bis zur Entscheidung

Bewahren Sie die Uhr an einem trockenen Ort auf, nicht im Badezimmer und nicht direkt neben Lautsprechern, Tablets oder Magnetverschlüssen, denn starke Magnetfelder können ein mechanisches Werk so beeinflussen, dass die Uhr danach deutlich vor- oder nachgeht. Legen Sie Papiere und Belege dazu. Und lassen Sie sich Zeit. Ein Verkauf in Eile ist selten ein guter Verkauf.

Schätzen lassen heißt nicht verkaufen

Viele zögern, weil sie die Uhr eigentlich behalten wollen, aber wissen möchten, was sie da besitzen. Das passt zusammen. Eine Einschätzung ist bei Zeigerhaus unverbindlich, und danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie die Uhr behalten oder verkaufen. Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie dabei, am Telefon oder per E-Mail.

Für die kostenlose Bewertung reichen ein paar Fotos bei Tageslicht. Am hilfreichsten sind das Zifferblatt, die Gehäuseseite, die Rückseite, die Schließe und die Papiere, falls Sie welche gefunden haben.3 In circa 48 Stunden meldet sich Ihr Ansprechpartner bei Ihnen.

Quellen

Die hochgestellten Ziffern im Text verweisen auf diese Quellen. Stand: Oktober 2026.

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, § 2040 Absatz 1. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Fenster) zur Textstelle
  2. Zeigerhaus: Häufige Fragen zum Uhrenverkauf. zeigerhaus.de (öffnet in neuem Fenster) zur Textstelle
  3. Zeigerhaus: Anfrage, hilfreiche Fotos. zeigerhaus.de (öffnet in neuem Fenster) zur Textstelle
  4. Zeigerhaus: Baujahr bestimmen. zeigerhaus.de (öffnet in neuem Fenster) zur Textstelle
  5. Gear Patrol: Why you aren't supposed to polish a watch, 19.09.2018. gearpatrol.com (öffnet in neuem Fenster) zur Textstelle
Leon Halbgewachs, Gründer und Inhaber der FCW GmbH

Fachlich geprüft von Leon Halbgewachs

Leon Halbgewachs hat die FCW GmbH gegründet, zu der Zeigerhaus gehört, und ist seit über zehn Jahren im Uhrenhandel tätig. Er liest jeden Beitrag im Journal vor der Veröffentlichung und prüft ihn fachlich.

Stand Oktober 2026

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